BTI DEBTI16909/25-1
Description of goods
Holunderfrüchte, getrocknet. Ganze, kleine, schwarzbraune, getrocknete Früchte, als Warenmuster nicht für den Einzelverkauf aufgemacht. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die Holunderfrüchte weitergehend als in Kapitel 8 der KN zulässig bearbeitet wurden. Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN), getrocknet; Holunderfrüchte.