BTI DEBTI17166/26-1
Description of goods
Kettengewirke, sog. Vogelschutznetz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Meterware auf Rollen bzw. lediglich rechteckig in unterschiedlichen Abmessungen zugeschnitten (mit einer Breite von mehr als 30 cm), -- aus synthetischen Monofilen mit einem Durchmesser von augenscheinlich weniger als 1 mm (synthetische Chemiefasern; aus Polyethylen), -- ohne Elastomergarne oder Kautschukfäden, -- gefärbt, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, -- netzartig durchbrochen, -- soll als Schutz vor Vögeln z. B. über Obstbäumen verwendet werden, - stellt sich nicht als Gewirke im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 60 dar. "Kettengewirke, anderes als in den Positionen 6001 bis 6004 genannte, aus synthetischen Chemiefasern, anderes als in der Unterposition (HS) 6005 35 genannte, gefärbt"