BTI DEBTI1812/24-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der als Sonnenblumenkerne bezeichneten Ware um reife, getrocknete und geschälte Samen der Sonnenblume (Helianthus annuus). Die Sonnenblumenkerne haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Bearbeitung erfahren. Zolltarifrechtlich handelt es sich um geschälte Sonnenblumenkerne, nicht zur Aussaat.