BTI DEBTI18488/26-1
Description of goods
Bei dem durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Bausatz für eine sog. Glasfaserlampe, bestehend aus - sieben zugeschnittenen Platten aus Holz (ohne Hinweis auf Fertigung in Handarbeit), die den Lampenständer und das Gehäuse für die Elektronik bilden, - einem Glasfaserbündel, - mehreren elektrischen Bauteilen aus Kunststoff und unedlem Metall, davon - - zwei LED, - - ein Batteriefach, - - ein Anschlusskabel, - die Einzelteile sind alleine nicht zum Spielen geeignet und sinnvoll aufeinander abgestimmt, - gemeinsam mit einer Anleitung und Montagematerial (Klebestreifen, kleine Tube Holzleim) in einer bedruckten Faltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Das Erzeugnis dient der spielerischen Unterhaltung von Personen und vermittelt beim Konstruieren Wissen über Elektronik. Der Charakter des Bausatzes wird hinsichtlich des Umfangs durch die Bauteile aus anderen Stoffen als aus Kunststoff bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 genanntes Spielzeug, Baukastenspielzeug, nicht aus Kunststoff, nicht handgearbeitet aus Holz" eingereiht.