BTI DEBTI18529/26-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der als „Einsatz für Katzentoilette“ bezeichneten Ware um ein kübelartiges, oben offenes Behältnis aus einem Gewebe aus Streifen mit einer augenscheinlichen Breite von weniger als 5 mm aus synthetischer Spinnmasse, das mit bloßem Auge wahrnehmbar beidseitig vollständig mit Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 bestrichen ist (= Meterware des Kapitels 39). Das etwa 32 cm hohe Erzeugnis weist einen Durchmesser von etwa 52 cm auf und ist am oberen Materialrand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt sowie mit einem umlaufend ein-gefassten Metallstreifen verstärkt. Zusätzlich verfügt die Ware über zwei seitlich angenähte Tragegriffe aus Spinnstoff. Das Behältnis soll (laut Antragsangaben) als Einsatz für eine Katzentoilette verwendet werden, kann jedoch aufgrund der neutralen Formgebung und Beschaffenheit gleichwohl universell im Haushalt oder der Hauswirtschaft verwendet werden. Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware wird insbesondere im Hinblick auf den Umfang sowie die Bedeutung für die Verwendung durch die Kunststoffe bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich, bei der in einem bedruckten Pappkarton verpackten Ware, um einen "anderen Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel aus Kunststoffen, andere als Bügelbretter".