BTI DEBTI21412/21-1
Description of goods
Es handelt sich bei dem sog. „elektrischen Tischgestell“ um ein höhenverstellbares Gestell eines Schreibtisches (Tischplatte ist nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung). Das Metallerzeugnis besitzt zwei mittels Strebe verbundene Standbeine mit einer Breite von 160 cm und einer Höhe von 73 cm bis 123 cm. Das Möbelteil ist mit einem Motor ausgestattet und wird elektrisch betrieben. Aufgrund des Fehlens einer Tischplatte besitzt die Ware nicht die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale eines vollständigen Tisches. Hinweise auf manuelle Fertigung liegen nicht vor. Die noch nicht zusammengesetzte und verpackte Ware wird als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes, erkennbares Teil eines Möbels (Tisch), aus unedlem Metall, nicht handgearbeitet" eingereiht.