BTI DEBTI21512/24-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine noch nicht zusammengesetzte sog. Steckrute bestehend aus - zwei zusammensteckbaren, sich verjüngenden Rohren aus Kohlefasern, - mit einer Gesamtlänge von ca. 213 cm, - mit einem Leitring und neun Rutenringen versehen, - im unteren Bereich mit einem Griffstück mit Rollenhalter ausgestattet. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Angelrute" eingereiht.