BTI DEBTI2155/26-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen so genannten "Tapetenschutz", aus transparentem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das etwa 13 x 13 cm große Erzeugnis verfügt mittig über eine kreisrunde, im Durchmesser ca. 7 cm große Aussparung und wird dauerhaft zwischen der Wand und einem Lichtschalter/ einer Steckdose eingeklemmt (befestigt). Die Ware dient in der Art eines Rahmens dem Schutz der Umgebung des Schalters/ der Steckdose, beispielsweise vor Abgriff oder Verschmutzung. Zwei Wandschutzrahmen sind mit einer bedruckten Pappaufhängung für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Codenummern 3925 1000 00 0 bis 3925 3000 00 0 erfasst, Beschläge und ähnliche Waren zur bleibenden Befestigung an Türen, Fenstern, Treppen, Wänden oder anderen Gebäudeteilen".