BTI DEBTI22096/26-1
Description of goods
Die sog. „Gehäuse aus Messing“ stellen sich als Bestandteil eines sog. Rohbausets (nicht Gegenstand der vZTA) dar, mit welchem sich Kopfbrausen an eine Wandinstallation anschließen lassen. Die nach vorne hin offenen und spezifisch geformten Gehäuse haben einen Durchmesser von ca. 83 mm, eine größte Breite von ca. 133 mm, eine größte Höhe von ca. 111 mm und eine Tiefe von ca. 37 mm. Sie bestehen aus einer Kupfer-Zink-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Messing). In ein oberes und ein unteres auf der Außenseite des Gehäuses befindliche Sackloch können Stabilisierungsrohre eingeschraubt werden, mit welchen das gesamte Rohbauset fest in der Wand befestigt werden kann. Über einen passenden Gehäuseeinsatz (nicht Gegenstand der vZTA), welcher in das Gehäuse aus Messing geschoben und mit diesem verschraubt wird, können dann unterschiedliche Kopfbrausen fest an der Wand montiert werden. Durch eine links- und rechtsseitige Öffnung im Gehäuse, welche mit Innengewinde zum Anschluss von Wasserleitungen versehen sind, erfolgt der Wasserzulauf für die Kopfbrause. - Angaben laut Antragsteller - Eine Einreihung der Erzeugnisse in die Position 8481 kommt nicht in Betracht, diese stellen sich nicht als Teil einer Einheit zur Regelung des Durch-/ Zu- oder Abflusses von strömenden Medien dar. Die Erzeugnisse dienen der Befestigung von Kopfbrausearmen in der Wand unter gleichzeitiger Durchleitung des Mischwassers zu diesen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Unterpositionen 7419 2000 bis 7419 8030 genannte) Waren aus Kupfer" zur Unterposition 7419 8090 der Kombinierten Nomenklatur.