BTI DEBTI23418/25-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine rechteckige, naturfarbene und formstabile Handtasche mit zwei Handtragegriffen und einem Schultergurt. Das Erzeugnis mit den Abmessungen von ca. B 29,5 cm x H 18 cm x T 11 cm besteht außenseitig lt. Untersuchungsergebnis aus flachen, pflanzlichen Streifen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die dekorativ miteinander verflochten sind. Die Innenseite der Tasche ist mit einem beigen Spinnstoffgewebe sowie einem kleinem Einsteckfach ausgestattet. Das große Hauptfach ist durch einen Reisverschluss zu öffnen und zu schließen. Der nicht in Handarbeit gefertigte Shopper verfügt über zwei Handtragegriffen sowie einem angebrachten Schultertragegurt aus Papiergarnen. Zur Erhöhung der Zierwirkung ist an einem Handgriff ein "Anhänger" in der Gestalt von fünf "Bommeln" aus Papiergarnen angebracht. Die pflanzlichen Flechtstoffe verleihen der Ware aufgrund des Umfangs sowie der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung (Zierwirkung) den wesentlichen Charakter. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "andere Ware, unmittelbar aus pflanzlichen Flechtstoffen hergestellt, nicht aus Bambus oder Rattan, keine Flaschenhülsen aus Stroh, nicht handgearbeitet".