BTI DEBTI23601/25-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine sog. Vorhangschiene aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das weiße, längliche Erzeugnis (120 cm x 4,6 cm x 1,8 cm) ist über die gesamte Länge zu einem spezifisch geformten, mit Hohlräumen und Stegen versehenen Querschnitt ausgearbeitet und mit drei Montagebohrungen versehen. Die Ware wird dauerhaft an der Decke befestigt und dient zum Aufhängen von Vorhängen oder Gardinen (nicht Gegenstand dieser Auskunft). Derartige Waren werden zolltarifrechtlich als „Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht von den TARIC-Codes 3925 1000 00 bis 3925 2000 00 erfasst“ eingereiht.