BTI DEBTI23835/24-3
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um getrocknete Kardamomfrüchte. Die Ware ist in einer kleinen Flasche mit Schraubverschluss verpackt (Inhalt 8 g). Das Fläschchen ist mit 4 weiteren Gewürzen bzw. getrockneten Pflanzenteilen (siehe DEBTI-23835/24-1 und -2, DEBTI-23835/24-4 und -5) als Set in einem Pappkarton verpackt. Die Gewürze sind für das Verfeinern von alkoholischen Getränken bestimmt (nicht Gegenstand des Gutachtens), wobei die Zutaten nicht alle gemeinsam/gleichzeitig verwendet werden sollen, sondern je nach Belieben des Endverwenders einzeln eingesetzt werden. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes nicht in Betracht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Kardamomen, weder gemahlen noch sonst zerkleinert“.