BTI DEBTI24129/25-1
Description of goods
Es handelt sich bei der sog. Schublade um einen Einschub eines Möbels für die Humanmedizin, hier einen Gerätewagen (kein Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), der für die Unterstützung endoskopischer Verfahren konzipiert ist. Die Ware besitzt die Maße 136 mm x 496 mm x 477 mm (H x T x B). Sie wird an der Unterseite einer Ablagefläche des Gerätewagens angebracht. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil eines Möbels für die Humanmedizin" einzureihen.