BTI DEBTI2510/26-1
Description of goods
Es handelt sich um einen länglichen Schriftzug mit den Maßen von etwa 40,3 x 4,1 x 1,2 mm (B x H x T), der laut Angabe des Antragstellers aus einer geprägten Aluminiumplatte besteht und auf dem Gitter eines Lautsprechers für Kraftfahrzeuge angebracht werden soll. Die aus unedlem Metall bestehende Ware ist auf der Rückseite mit nahezu zylinderförmigen, abgestuften "Stiften" ausgestattet. Abbildung siehe Anlage. Der Schriftzug ist kein Teil eines Lautsprechers, weil er für dessen Funktion nicht unabdingbar ist. Der Schriftzug stellt sich ferner auch nicht als Zubehör für Lautsprecher dar, weil durch ihn die Verwendungsmöglichkeiten von Lautsprechern nicht erweitert werden. Derartige Erzeugnisse sind daher entsprechend der stofflichen Beschaffenheit als "den Namensschildern ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" dem TARIC-Code 8310 0000 00 zuzuweisen.