BTI DEBTI2537/26-1
Description of goods
Sog. Objektive für Kameras, in sechs verschiedenen Ausführungen, jeweils in Form einer Linsenbaugruppe aus optisch bearbeitetem Glas, gefasst in einem zylindrischen Gehäuse: 1. mit einem Durchmesser von maximal 98 mm und einer Länge von 139,61 mm, mit einer festen Brennweite vom 25 mm, einem Blendenbereich von F4.0 bis F22, manueller Blenden- und Fokussteuerung, einem M58 × P0.75 Gewindeanschluss, geeignet für hochauflösende Anwendungen in der industriellen Bildverarbeitung, 2. mit einem Durchmesser von maximal 66 mm und einer Länge von 77,8 mm, mit einer festen Brennweite von 6 mm, einem Blendenbereich von F1,8 bis F16, manueller Blenden- und Fokussteuerung, einem C-Mount Gewindeanschluss, geeignet für Anwendungen in der maschinellen Bildverarbeitung und Industriekameras, 3. mit einem Durchmesser von 28,5 mm und einer Länge von 39,33 mm, mit einer festen Brennweite von 16 mm, einem Blendenbereich von F2,8 bis F16, manueller Blenden- und Fokussteuerung, einem C-Mount Gewindeanschluss, geeignet für Anwendungen in der maschinellen Bildverarbeitung und Industriekameras, 4. mit einem Durchmesser von 37 mm und einer Länge von max. 82 mm, mit einer festen Brennweite von 25 mm, einem Blendenbereich von F2,8 bis F22, manueller Blenden- und Fokussteuerung, einem C-Mount Gewindeanschluss, geeignet für Anwendungen in der maschinellen Bildverarbeitung und Industriekameras, 5. mit einem Durchmesser von 42,5 mm und einer Länge von 59,8 mm, mit einer festen Brennweite von 16 mm, einem Blendenbereich von F2,4 bis F16, manueller Blenden- und Fokussteuerung, einem C-Mount Gewindeanschluss, geeignet für Anwendungen in der maschinellen Bildverarbeitung, 6. mit einem Durchmesser von 30 mm und einer Länge von 129,9 mm, einem Arbeitsabstand von 415 mm, einem Abbildungsmaßstab von 0,25x , einer Blendenöffnung von F24,6 und einer Tiefenschärfe von 31,5 mm, geeignet für die industrielle Bildverarbeitung. (siehe Abbildung in der Anlage). Die Objektive werden in Kameras für Industrieanwendungen verbaut. Die Waren werden als "gefasstes optisches Element für Instrumente, Apparate und Geräte, nicht aus optisch nicht bearbeitetem Glas, Objektiv für Kameras" eingereiht.