BTI DEBTI25939/26-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine sogenannte „Türklingel Halloween“ aus Kunststoffen. Das Erzeugnis besteht aus einem Sockelelement in Form einer stilisierten, an der Oberseite abgerundeten schwarzen Grabplatte (etwa 19 x 11 x 2 cm), die auf der Schauseite mit einem erhabenen, ausgeformten, grünen Kopf einer Hexe mit Hut und einem Klingelknopf versehen ist. Im Inneren des Sockels ist die Ware mit einem "Musikmodul" und einem Batteriefach ausgestattet. Der Hexenkopf ist in den Augen mit zwei LED und innen mit einer auf einer beweglichen Schiene befestigten, langen Zungennachbildung ausgestattet. Beim Betätigen des Klingelknopfes schnellt die Zunge aus dem Mund des Hexenkopfes bis zum Klingelknopf heraus und es erklingt zeitgleich ein Klingelton. Anschließend ertönt ein vorgegebener Text wobei die LEDs in den Augen aufblinken. Durch das unerwartete Herausschnellen der Zunge wird beim "Klingelnden" ein Überraschungs- und Schreckeffekt erzielt, der durch die Geräusche und die LED verstärkt wird. Das Erzeugnis ist zum Befestigen an Wänden, Türen usw. auf der Rückseite mit einer Aufhängevorrichtung sowie einem ON-/OFF-Schalter versehen und soll zu Halloween verwendet werden. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als „Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel; andere als Weihnachtsartikel" eingereiht.