BTI DEBTI2602/26-1
Description of goods
Es handelt sich um Münzen aus unedlen Metallen mit einem Nennwert von 2 Euro, als gesetzliche Zahlungsmittel, von Ausgabeländern wie Andorra, San Marino oder Monaco, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind, aber dennoch den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel verwenden. Abbildung siehe Anlage Derartige Erzeugnisse sind als "Münzen (ausgenommen Goldmünzen), ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel" der Unterposition 7118 9000 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zuzuweisen.