BTI DEBTI27124/24-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um etwa 9,6 x 4,9 cm große Zuschnitte aus natürlichen Tabakblättern (Java, light-air-cured). Die Zuschnitte sind an einer Längsseite jeweils mit einem Kleber beschichtet, wobei der "Klebestreifen" mit einem Schutzpapier abgedeckt ist, somit weitergehend bearbeitet als in der Position 2401 zugelassen. Die Tabakblattzuschnitte sollen vom Endverbraucher ähnlich einem natürlichem Tabakblatt oder eines Zigarettenpapiers zur Herstellung eines Zigarillos verwendet werden. Die sogenannten Wraps sind einzeln oder mehrfach in einer bedruckten Frischeverpackung verpackt und sowohl aromatisiert als auch unaromatisiert erhältlich. Derartige Waren sind auf Grund der Größe und der Verrarbeitung nicht unmittelbar zum Rauchen geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "anderen verarbeiteten Tabak, anderer als in den Codenummern 2403 1100 00 0 bis 2403 9910 00 0 genannt".