BTI DEBTI29981/21-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei dem sog. "Windlicht" in den Abmessungen von 17 x 15 x 40 cm um eine zylindrische Ware. Sie besteht aus - einem Gestell aus schwarz lackiertem Metall, das an der Oberseite zu einem Tragegriff ausgeformt ist und an der Unterseite drei Standfüße bildet, - einem Geflecht in offener Flechtweise aus zahlreichen naturfarbenen Streifen aus Bambus (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), welche die durchbrochene, zierende Außenseite der Ware (Mantel) bilden und - einem im Innenraum lose eingestellten, kleineren Einsatz aus transparentem Glas, in das eine Kerze gestellt werden soll (Kerze nicht mitgliefert). Im Hinblick auf den Umfang, den Wert sowie die Bedeutung für die Verwendung (Zierwirkung) bestimmen die Flechtstoffe aus Bambus den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. Nach den ergänzenden Angaben ist die Ware komplett in Handarbeit gefertigt worden. Eine Einreihung als nicht elektrischer Beleuchtungskörper in die Position 9405 kommt für derartige Erzeugnisse ohne eine Haltevorrichtung für eine Kerze nicht in Betracht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Waren um "Korbmacherwaren und andere Waren, unmittelbar aus Flechtstoffen oder aus Waren der Position 4601 hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus, handgearbeitet".