BTI DEBTI30223/24-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (bedruckter Pappkarton), in Form einer sogenannten Sprunggelenkbandage in Einheitsgröße. Diese besteht im Wesentlichen aus zwei anatomisch geformten, starren Seitenschalen aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, die das Sprunggelenk bedecken, im Fersenbereich über einen Steg aus Spinnstoffen miteinander verbunden und innenseitig jeweils mit einem eingeklebten Luftkammersystem mit Ventil gepolstert sind. Das Luftkammersystem besteht jeweils aus einer doppellagigen, an den Rändern miteinander verschweißten PVC-Folie, welche innenliegend mit einer etwa 0,7 mm starken Polsterlage aus Schaumkunststoff ausgestattet und lediglich schauseitig mit einer dünnen Gewirkelage versehen ist. Das Kammersystem kann zusätzlich mittels dem beiliegenden, etwa 24,8 cm langen Kunststoffschlauch mit Luft gefüllt werden. Zur Befestigung am Unterschenkel sind einseitig an den Seitenschalen zwei, jeweils etwa 4 cm breite sowie etwa 38 cm lange Klettstreifen (Flauschbänder) aus Spinnstoff angebracht. Zur Erzielung der gewünschten Wirkung und damit im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung sind sowohl die Kunststoffschalen mit dessen Posterlagen als auch die Spinnstoffstreifen gleichermaßen von Bedeutung. Der Kunststoff bestimmt jedoch im Hinblick auf den Umfang den stofflichen Charakter der Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den Codenummern 3926 1000 00 0 bis 3926 9097 77 0 genannt".