BTI DEBTI32938/24-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine rechteckige, etwa 40 cm x 30 cm x 60 cm große Korbmacherware (sog. "62925 Wäschekorb aus Bambus 72 L natur mit Wäschesack rechteckig faltbar 4251548128541") mit abnehmbarem Deckel, Tragegriffen und einem herausnehmbarem Wäschesack. Das Erzeugnis besteht aus einem Korpus aus einer Matte in Form von parallel aneinandergefügten, mit Haltebändern aus Spinnstoff (Polyester) flächenförmig verbundenen (Flechtverfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 46), etwa 1 cm breiten, biegsamen Stäbchen aus Bambus (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46). Die Matte ist zusätzlich an den Rändern mit einem Gewebeband aus Spinnstoffen eingefasst. Der Deckel besteht ebenfalls aus parallel aneinander gefügten Bambusstreifen und ist mit Gewebebändern eingefasst. Der Korpus und der Deckel sind mit Spinnstoffschlaufen als Tragegriffe ausgestattet. In die Ware ist ein passend gearbeiteter, herausnehmbarer sog. Wäschesack aus einem wollweißen Gewebe (Baumwolle/Polyester-Gemisch) eingesetzt. Im Hinblick auf den Umfang, das äußere Erscheinungsbild und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt die aus Waren der Position 4601 hergestellte Ware den Charakter des zusammengesetzten Erzeugnisses. Eine Einreihung als Möbel in die Position 9403 kommt nicht in Betracht, da sog. Wäschekörbe zolltarifrechtlich nicht als Gebrauchsgegenstand der Ausstattung von Wohnungen, Hotels und dergleichen dienen. Das maschinell gefertigte Erzeugnis ist in einem festen, braunen Karton mit Aufdruck, für den Verkauf an den Endverbraucher verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Waren um "Korbmacherwaren und andere Waren, aus Waren der Position 4601 hergestellt, aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus".