BTI DEBTI3334/26-1
Description of goods
Blindzargen (beispielhafte Querschnittsabbildung siehe Anlage) - aus einem Querstück oben und zwei senkrechten Seitenteilen, welche an den Ecken auf Gehrung geschnitten und genutet und mit einer Art Zapfen/Feder rahmenartig (unten offen) zusammen- gesetzt werden, jeweils aus einer Trägerplatte aus Spanplatte (lt. Antrag) mit beidseitigen Putzprofilen aus Aluminium (lt. Antrag), in unterschiedlichen Abmessungen, - können mit Fräsungen ausgestattet sein, - noch nicht zusammengesetzt auf einer Transportpalette verpackt, - werden in Bauwerke eingezogen (verschraubt und verputzt) und dienen dort zur Herstellung der exakten Wandöffnung um später eine Aluminiumzarge (nicht Bestandteil der vZTA) daran zu befestigen/einzubauen (somit kein Türrahmen, sondern Unterkonstruktion für einen Türrahmen). Das Holz bestimmt insbesondere aufgrund des Umfangs den Charakter der zusammengesetzten Ware. "Andere als in den Unterpositionen (HS) 4418 11 bis 4418 81 genannte Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, aus Holz, weder aus Bambus noch aus Verbundplatten mit Holhlraum-Mittellagen, noch nicht zusammengesetzt (zusammengesetzte Ware aus Holz -charakterbestimmend- und unedlem Metall)"