BTI DEBTI33730/22-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um eine tiefgefrorene Lebensmittelzubereitung (sog. Meeresfrüchtemischung mit zugesetztem Trinkwasser, glasiert), bestehend aus folgenden Erzeugnissen: - ca. 40 GHT gekochtes Muschelfleisch von Weichtieren der Art Parapetes undulatus / Paphia undulata (Gewellte Teppichmuschel, Venusmuscheln/Veneridae), - ca. 30 GHT rohe/blanchierte, geschnittene Tintenfischstücke von Weichtieren der Art Sepiella japonica (Sepiidae), - ca. 20 GHT rohe/blanchierte, geschnittene Oktopusstücke von Weichtieren der Art Amphioctopus membranaceus / Octopus membranaceus (Octopodidae) und - ca. 10 GHT rohes/blanchiertes Fleisch von Krebstieren (Garnelen) der Art Litopenaeus vannamei / Penaeus vannamei (White Tiger Garnele, Penaeidae). Durch den Kochvorgang hat das Muschelfleisch eine über das Kapitel 03 hinausgehende Zubereitung erfahren. Bei der Ware handelt es sich daher in ihrer Gesamtheit um eine Lebensmittelzubereitung im Sinne des Kapitels 16. Der Anteil an Weichtieren der Art Parapetes undulatus / Paphia undulata bestimmt gewichtsmäßig gegenüber den Anteilen an anderen Weichtieren und Krebstieren innerhalb der Position 1605 den Charakter der Mischung. Die Ware ist in Kunststoffverpackungen mit ca. 1000 g Gesamtfüllmenge (800 g Nettofüllmenge) für die Abgabe zum Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht, Venusmuscheln".