BTI DEBTI35721/24-1
Description of goods
Hörgeräte-Schirmchen, im Wesentlichen bestehend aus einem transparenten, runden, kuppelartig und anatomisch spezifisch geformten Erzeugnis aus Kunststoff (Elastomer / Fluor-Silikon) mit einem Außendurchmesser von 7 mm. Die Kuppel besteht aus vier sich mittig treffenden Stegen, auf der Innenseite befindet sich die Anschlussvorrichtung für den Gewindeanschluss des Schallschlauchs (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Der Dome wird an einen Schallschlauch eines Hörgerätes (ebenfalls nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) angeschlossen und dient der Fixierung und Positionierung des Hörgerätes im Ohr sowie der Sicherung des Schallschlauches im Gehörgang und überträgt die Schallwellen an das Trommelfell. 10 Stück sind in einer Blisterpackung untergebracht. Die Ware wird als "Teil für ein Schwerhörigengerät" eingereiht.