BTI DEBTI40629/20-2
Description of goods
Es handelt sich bei der sog. „Stoffhülle für Bett, Serie Stay“ um ein Erzeugnis aus beschichtetem Spinnstoff, zu füllen mit EPS-Kugeln (kein Gegenstand der vZTA-Entscheidung); 25 cm x 120 cm x 190 cm (H x B x L). Die gefüllte Hülle stellt sich als Ware der Position 9403 dar, womit hier ein erkennbares Teil eines anderen Möbels vorliegt. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Das verpackte Erzeugnis ist als "erkennbares Teil für ein anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Spinnstoff, nicht handgearbeitet" einzureihen.