BTI DEBTI40629/20-3
Description of goods
Es handelt sich bei der sog. „Stoffhülle für Hocker, Serie Stay“ um ein Erzeugnis aus beschichtetem Spinnstoff (Polyester), zu füllen mit EPS-Kugeln (kein Gegenstand der vZTA-Entscheidung); 32 cm x 60 cm x 60 cm (H x B x L). Die gefüllte Hülle stellt sich als Ware der Position 9401 dar, womit hier ein erkennbares Teil eines Sitzmöbels vorliegt. Hinweise auf Handarbeit liegen nicht vor. Das verpackte Erzeugnis wird als "erkennbares Teil eines Sitzmöbels der Position 9401, nicht von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art, nicht aus Holz und nicht von den Unterpositionen (TARIC) 9401 9080 10 bis 9401 9080 60 erfasst" eingereiht.