BTI DEBTI40772/20-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei der als Sonnenblumenkerne bezeichneten Ware um reife, getrocknete und geschälte Samen der Sonnenblume (Helianthus annuus). Die an einem Ende runden und am anderen Ende spitz zulaufenden Kerne sind von heller, grauer Farbe und haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Bearbeitung erfahren. Die Sonnenblumenkerne sind in Verpackungseinheiten mit einem Gewicht von 25 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um geschälte Sonnenblumenkerne, nicht zur Aussaat.