BTI DEBTI41659/25-1
Description of goods
Es handelt sich um ein ca. 155 mm x 75 mm x 2 mm großes Erzeugnis mit Aussparrungen aus einer Aluminiumlegierung. Die als Gelenkknochen bezeichnete Ware wird in einer Armlehne eines Bürostuhls eingebaut und dient zur festen Verbindung zwischen Armlehnen-Träger und Armauflagenpad. Das Armlehnen-Pad kann durch den Gelenkknochen an zwei Drehpunkten um 360° gedreht werden. Eine Einreihung als Beschlag in die Position 8302 kommt hier nicht in Betracht, da die Funktion des Erzeugnisses über die Funktion eines einfachen Beschlages hinausgeht. Die Ware ist wegen der spezifischen Maße und der Formgebung als notwendiges, hauptsächlich für ein Sitzmöbel (Bürostuhl) verwendetes Teil erkennbar. Das Erzeugnis ist als "erkennbares Teil eines Sitzmöbels der Position 9401, nicht aus Holz, nicht von der für Luft- oder Kraftfahrzeuge verwendeten Art" einzureihen.