BTI DEBTI41929/25-1
Description of goods
Es handelt sich um sog. Wollnadeln aus Stahl, in verschiedenen Längen. Die Nadeln weisen an einem Ende eine Spitze und am anderen Ende ein vergoldetes Nadelöhr auf. Sie sind für den Handgebrauch bestimmt und dienen zum Vernähen von Wolle. Die Nadeln befinden sich zu 18 Stück in einem zylinderförmigen Behältnis (sog. Dose; nicht Gegenstand dieser vZTA) aus transparentem Kunststoff, dessen sich nach oben hin verjüngendes Ende mit einem Schraubdeckel aus Aluminium versehen ist. Länge der Nadeln: 48 mm, 60 mm und 70 mm. - Antragstellerangaben - Bei der sog. Dose (siehe Position 2) handelt es sich nicht um ein Behältnis im Sinne der AV 5 a) Satz 1, da sie weder besonders gestaltet oder hergerichtet ist, noch üblicherweise mit den Waren (Wollnadeln) verkauft wird, für die sie bestimmt ist. Eine Einreihung der sog. Dose nach AV 5 b) scheidet ebenfalls aus, da sie nicht zur Verpackung der Wollnadeln üblich ist. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf im Sinne der AV 3 b) kommt ebenfalls nicht in Betracht, da es sich bei der sog. Dose und den Wollnadeln nicht um Waren zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit handelt. Ebenso handelt sich nicht um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, da sich die Bestandteile weder gegenseitig ergänzen noch ihre Zusammensetzung ein funktionelles Ganzes bildet. Die einzelnen Komponenten (Wollnadeln, Dose) sind somit getrennt voneinander einzureihen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Nähnadeln, zum Handgebrauch, aus Stahl" zum TARIC-Code 7319 9010 00.