BTI DEBTI42699/20-1
Description of goods
Bei der Ware handelt es sich um ein Rundgeflecht aus verzinkten/verzinnten Kupferdrähten und PET-Monofilamenten, mit einem Kupfer-Anteil von 90 % gegenüber den Filamenten. Die Ware dient als aufdehnbarer Schlauch zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung. Somit kommt eine Einreihung in den Abschnitt XI nicht in Betracht. Die im Musterabschnitt eingelegten Röhrchen aus Kunststoff sind nicht Gegenstand dieser vZTA. Antragstellerangaben. - Abbildung siehe Anlage - Derartige Erzeugnisse gehören als „andere Waren aus Kupfer, Geflechte, aus Kupferdraht mit einem größten Durchmesser von 6 mm oder weniger“ zur Unterposition 7419 9910 der Kombinierten Nomenklatur.