BTI DEBTI43205/22-15
Description of goods
Es handelt sich um einen Zuschnitt aus Papier mit drei vorgestanzten, zum Herauslösen bestimmte farbig bedruckte Sticker (Abmessungen: etwa 7,5 x 7,3 cm). Die Sticker in Form von Pflasterstrips sind auf der Schauseite mit stilisierten Abbildungen (Hufeisen, Herz und Regenbogen) und auf der Rückseite unter der Klebeschicht mit stilisierten Abbildungen (Herz, Einhorn und Wasser) und kurzen Texten bedruckt (z. B. „Love is all uni“). Die Rückseite des Zuschnitts ist mit einer Selbstklebeschicht versehen und auf ein Trägerpapier aufgebracht. Die Sticker sollen zu Dekorationszwecken verwendet werden. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit Spielzeug in Zusammenstellung (DEBTI-43205/22-1), einem Haarreif (DEBTI-43205/22-2), Schleimmasse (DEBTI-43205/22-3), einer Augenklappe (DEBTI-43205/22-4), einem Klemmbrett aus Kunststoff (DEBTI-43205/22-5), einem Schlüsselanhänger (DEBTI-43205/22-6), einem Filzstift (DEBTI-43205/22-7), einem Spinnstoffband (DEBTI-43205/22-8), Fantasieschmuck in Form von Ringen (DEBTI-43205/22-9), drei Haarspangen (DEBTI-43205/22-10), einem Umhängeband (DEBTI-43205/22-11), drei Sticker mit Fantasiewesen bzw. einer Abbildung mit medizinischen Produkten bedruckt (DEBTI-43205/22-12), einer herzförmigen Pappkarte (DEBTI-43205/22-13) und einem Werbedruck (DEBTI-43205/22-14) in einem stilisierten Kunststoffei als Verkaufseinheit aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 kommt aufgrund der vielen Bestandteile ebenfalls nicht in Betracht. Daher sind die einzelnen Bestandteile (hier: Sticker (Pflaster)) getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Drucke, andere als in den vorgenannten Codenummern genannt" eingereiht.