BTI DEBTI43891/25-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben handelt es sich bei den sog. "Stroh Getränkehalmen" um beigefarbene Abschnitte von Getreidestroh mit einem Durchmesser von ca. 0,3 - 0,4 cm. Die Abschnitte sind gereinigt und auf eine Länge von 15 cm bzw. 20 cm zugeschnitten, somit weiter bearbeitet als in Position 1213 zugelassen. Die zur Verwendung als Trinkhalme bestimmten Waren sind zu jeweils 100 Stück in einem Pappkarton mit Kunststoffdeckel verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Herstellen von Korb- oder Flechtwaren verwendeten Art, gereinigtes Getreidestroh" eingereiht.