BTI DEBTI4503/20-1
Description of goods
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um metallisch glänzenden, verschiedenfarbigen, feinen Glitter. Der Glitter besteht nach dem wissenschaftlichen Untersuchungsergebnis aus zerkleinerter, metallischer Kunststofffolie aus Polyethylenterephthalat (Polyester), das mit anderen Kunststoffen (Melaminharz) gemischt ist. Derartige Glitterpuder werden üblicherweise zum Verzieren anderer Gegenstände verwendet. Der Glitter ist farblich sortiert in fünf Kunststoffröhrchen mit Stülpdeckel aufgemacht und gemeinsam mit einer Flasche Bastelkleber, vier Röhrchen Streudekoration sowie einem Röhrchen Kunststoffpailletten (siehe Positionen 2 bis 4 dieser Auskunft) als sog. Glitter-Set auf einer bedruckten Pappkarte aufgeblistert. Eine gemeinsame Einreihung des Sets als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf im Sinne der AV 3b) kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt wurden. Alle Bestandteile sind somit getrennt einzureihen. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei dem Glitter um "andere Polyester in Primärformen, nicht von den TARIC-Codes 3907 1000 10 bis 3907 6900 40 erfasst".