BTI DEBTI46915/21-1
Description of goods
Sog. Sublimationspapier Art-Nr. TXPF-105-A3plus: Bei den als "Sublimationspapiere" bezeichneten Erzeugnissen handelt es sich nach den Angaben der Antragstellerin um weiße Papiere aus gebleichtem, chemischem Halbstoff aus Holz (Sulfatzellstoff). Die Papiere sind einseitig mit Kaolin und anderen anorganischen Stoffen (Siliciumdioxid = SILICA) gestrichen, haben ein Quadratmetergewicht von weniger als 150 g, weisen einen Aschegehalt von mehr als 3 GHT sowie einen Weißgrad (Reflexionsfaktor) von mehr als 60% auf. Die Rückseite ist mit einem Endloslogo bedruckt. Sie werden in rechteckigen Bogen (Abmessungen: 330 x 482 mm) eingeführt und sind zu 110 Stück verpackt. Derartige Waren gehören als "Kraftpapiere und -pappen, einseitig mit anorganischen Stoffen gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch bedruckt, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, in Bogen, die ungefaltet auf einer Seite mehr als 435 mm und auf der anderen Seite mehr als 297 mm messen" zur Codenummer 4810 19 00 80 0 des Zolltarifs.