BTI DEBTI47511/24-4
Description of goods
Es handelt sich um einen mit Abbildungen und Text beidseitig farbig bedruckten rechteckigen Zuschnitt aus Papier (Format: etwa 6,6 x 38,0 cm; vierfach auf etwa 6,6 x 7,7 cm gefalzt). Das Faltblatt ist im Wesentlichen mit Informationen zu einem Produkt, mit Abbildungen zu allen Figuren dieses Produktes sowie einer Ankreuzmöglichkeit, ob die Figur bereits vorhanden ist oder noch gesammelt werden soll, sowie einer Übersicht weiterer Produkte der Serie bedruckt. Es stellt sich somit als Werbedruck dar. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem Spielzeug in Zusammenstellung (DEBTI-47511/24-1), einem Bogen mit Stickern (DEBTI-47511/24-2) und einer Packung Schleim (DEBTI-47511/24-3) in einem stilisierten Kunststoffei als Verkaufseinheit aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 ist aufgrund der Anzahl der Bestandteile ebenfalls ausgeschlossen, daher sind die einzelnen Bestandteile (hier: Druckerzeugnis) getrennt einzureihen. Das Faltblatt dient nicht der spielerischen Unterhaltung und ist somit kein Spielzeug im Sinne der Position 9503. Derartige Waren gehören als "Werbedrucke, andere als Verkaufskataloge" zur Codenummer 4911 1090 00 0 des Zolltarifs.