BTI DEBTI47865/21-6
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstelleirin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sogenannten "Thekendisplay Silvester" um verschiedene Partyaccessoires (siehe Positionen 1 – 5 dieser vZTA). Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung kommt nicht in Betracht, da die Artikel einzeln abgegeben werden. Style F: Bei der Ware handelt es sich um eine Schleife (Querbinder) aus einer Applikationsstickerei der Position 5810 (silberfarbene Kunststoffpailletten). Der Stickgrund besteht aus einem Gewebe aus offensichtlich Chemiefasern. Die Fliege ist im Inneren mit einem Gewebezuschnitt verstärkt und mittig mit einem schwarzen Band aus Geweben aus Spinnstoffen zu einer "Fliege" zusammengenäht (somit konfektioniert). Die Fliege wird mittels eines schwarzen Gewebebandes mit Kunststoffverschluss um den Hals getragen. Eine Einreihung in die Position 9505 als Unterhaltungsartikel kommt für die Ware auf Grund des eigenen Gebrauchswertes als Bekleidungszubehör nicht in Betracht. Hinweise auf eine Fertigung in Handarbeit sind nicht ersichtlich. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Schleife (Querbinder), aus Stickereien und Geweben, aus Chemiefasern, nicht handgearbeitet“.