BTI DEBTI48660/25-1
Description of goods
Es handelt sich um annähernd T-förmige Wandhalterungen aus gegossenem Aluminium (Aluminiumdruckguss), bestehend aus zwei etwa L-förmigen Teilen, die an einem Ende der beiden längeren Schenkel miteinander verbunden sind. Am anderen Ende sind die beiden längeren Schenkel jeweils mit einer Lochung versehen, in denen eine Schraube mit Mutter und Unterlegscheibe, jeweils aus Stahl, befestigt ist. Die kürzeren Schenkel sind jeweils mit einer länglichen Lochung versehen. Die pulverbeschichteten Erzeugnisse werden an Wänden befestigt und dienen als Halterung für Markisen. Sie sind in einem Pappkarton verpackt. Aluminium herrscht gewichtsmäßig gegenüber Stahl vor. Abmessungen (H x B x T): etwa 12,6 cm x 4,5 cm x 7,4 cm bzw. etwa 13,0 cm x 3,9 cm x 8,2 cm. -Antragstellerangaben- Eine Einreihung als Konstruktionsteile in die Position 7610 ist ausgeschlossen, da Gelenkarmmarkisen keine Konstruktionen im Sinne der Position 7610 sind (sie sind vom Wortlaut dieser Position nicht erfasst). Die Halterungen sind somit nach eigener stofflicher Beschaffenheit einzureihen. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den TARIC-Codes 7616 1000 10 bis 7616 9910 91 genannte) Waren aus Aluminium" zum TARIC-Code 7616 9910 99.