BTI DEBTI49516/23-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine Matte (ca. 8,5 x 12 cm), bestehend aus dünnen Bambusstäbchen (Flechtstoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 46), die parallel aneinandergelegt und mittels Haltefäden aus Spinnstoffen miteinander in Flächenform verbunden sind (Flechtverfahren im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 46). Die mit einer bedruckten Papierbanderole für den Verkauf aufgemachte Ware soll als Hilfsmittel beim Drehen von Zigaretten verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Flechtstoffwaren, parallel aneinander gefügt, Matten aus pflanzlichen Stoffen, aus Bambus, andere als aus Geflechten oder ähnlichen Waren aus Flechtstoffen"