BTI DEBTI4963/19-1
Description of goods
Lenkerbügel, sog. Lenkstange 500 mm, Foto siehe Anlage, - in Form eines spezifisch gefertigten, leicht gebogenen, rundrohrähnlichen Erzeugnisses aus (lt. ergänzenden Angaben) einer Aluminiumlegierung, - mit einer Gesamtlänge von ca. 500 mm, - mit einem Griffdurchmesser von ca. 22,2 mm (7/8 Zoll), - mit einem sog. Griffwinkel ("backsweep") von ca. 5 Grad, - mit einer linken und rechten Grifflänge von ca. 176 mm, - mit einer langen, mittigen Aufweitung von ca. 152,58 mm, - mit einer Lenker- bzw. Vorbauklemmung von ca. 31,8 mm (1 1/4 Zoll; sog. "Oversize"-Maß für Mountainbikeräder), - wird mittels einer Klemmvorrichtung an der Vorderradgabel befestigt, - dient neben der Steuerung auch der Befestigung von diversen Bedienelementen (u. a. Bremshebeln), - kann (lt. ergänzenden Antragsangaben) sowohl an Krafträdern (Elektrorollern), als auch an Kinderfahrrädern angebracht werden, - wird als Teil für Krafträder von der Unterposition 8714 1090 und als Teil für zweirädrige Kinder- fahrräder von der Unterposition 8714 9910 erfasst, - in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3 c) in Verbindung mit der Allgemeinen Vorschrift 6 wird die Ware der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (8714 1090 / 8714 9910) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Unterposition 8714 9910 zugewiesen, - laut ergänzenden Angaben: -- aus der VR China versandt, -- ohne Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/Endverwendung im Rahmen einer Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) nach Artikel 14 a) bis c) VO (EG) Nr. 88/97, -- ohne Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, - aufgrund der Konzeption und der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar zur hauptsächlichen Verwendung an Fahrzeugen des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder der Position 8712 (Lenkerbügel), andere als in den TARIC-Codes 8714 9910 20 bis 8714 9910 89 genannte"