BTI DEBTI50038/25-1
Description of goods
Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich um eine sog. Stiftetasche aus Silikon, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das zylindrische, etwa 18,5 cm hohe Erzeugnis ist an der Oberseite zu einem stilisierten Katzenkopf mit bedrucktem Gesicht und farbigen Ohren ausgeformt und mit einem umlaufenden Reißverschluss versehen. Das sich im Inneren befindliche, nicht weiter unterteilte Fach dient der Aufnahme von Stiften und anderen Schreibutensilien. Der am unteren Ende konisch verlaufende Boden kann nach innen gedrückt werden, sodass die Ware als Stiftehalter sicher steht. Eine Einreihung in die Position 4202 kommt nicht in Betracht, da es sich zwar um ein im zweiten Teil der Position erfasstes, ähnliches Behältnis handelt, dieses aber aus geformtem Kunststoff (nicht Kunststofffolie) und damit einem dort nicht zugelassenen Material besteht. Die in einer klarsichtigen Geschenkbox verpackte Ware wird zolltarifrechtlich als „andere Waren aus Kunststoffen; Büro- oder Schulartikel“ eingereiht.