BTI DEBTI5018/20-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine sog. Kapsel zur Verwendung in E-Zigaretten. Die im Hinblick auf die Verwendung speziell gestaltete Kapsel besteht aus einem Gehäuse, welches mit einem integrierten Zerstäuber/Vernebler sowie mit einem Kunststoffstift (Boden) versehen ist. Die auf der Gehäuseaußenseite mit einem Etikett beklebte Kapsel ist mit einem Liquid befüllt, welches Nikotin enthält. Der Charakter der zur einmaligen Verwendung in einer E-Zigarette bestimmten Kapsel wird durch das Liquid bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein nikotinhaltiges Erzeugnis (Kapsel/Kartusche), welches keinen Tabak oder rekonstituierten Tabak enthält und zur Inhalation ohne Verbrennung für elektrische Zigaretten bestimmt ist.