BTI DEBTI51384/19-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "LeChef Stick Kreuzkümmel" um die getrockneten, ganzen Früchte von Kreuzkümmel (weder gemahlen oder sonst zerkleinert). Der Kreuzkümmel ist in einer tubenförmigen Verpackung (Inhalt 4,8 g) mit abgeflachtem Deckel als Standfläche verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Kreuzkümmelfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".