BTI DEBTI51923/18-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen von Speisezwiebeln (Allium cepa), die zur Aussaat bestimmt sind. Nach den ergänzenden Angaben werden die Samen sowohl in Kleinverkaufspackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Speisezwiebeln werden als Gemüse vom Kapitel 7 erfasst, so dass zolltarifrechtlich Samen von Gemüsen -andere als Rote Rüben Samen- vorliegen. Die Bestimmungen der Richtlinien über den Verkehr mit Saatgut und Pflanzen sind zu beachten.