BTI DEBTI53529/24-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um gelbe Kugeln aus Kunststoff mit einem Durchmesser von etwa 6 mm. Derartige Kugeln werden hauptsächlich als Munition für Feder- oder Druckluftwaffen verwendet und werden zolltarifrechtlich als Geschosse erfasst. 400 Kugeln sind in einem Spenderfläschchen aus Kunststoff mit einem integrierten Einfülltrichter auf einer Blisterkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Geschosse" für Waffen im Sinne der Position 9306.