BTI DEBTI54477/24-1
Description of goods
Nach den Angaben der Antragstellerin und den ergänzenden Angaben handelt es sich um leere Fruchtstände der Ölpalme. Dabei handelt es sich um die faserigen Rückstände der Palmölfruchtstände nach der Entkernung. Die leeren Fruchtstände werden nicht zusammen mit den Palmnüssen/Palmkernen einer Entölung unterzogen und sind nach Internetrecherchen für sich auch nicht zur Fütterung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pflanzliche Erzeugnisse, die anderweit weder genannt noch inbegriffen sind; andere als Baumwoll-Linters und Betelblätter".