BTI DEBTI5643/25-1
Description of goods
Es handelt sich um eine Zusammenstellung der nachstehend beschriebenen Waren, die gemeinsam auf einem rechteckigen, mit einem kleinen Rundmagneten beklebten Zuschnitt aus bedrucktem Kartonpapier (Abmessungen: etwa 11,3 x 15,5 cm, zusammengeklappt etwa 11,5 x 5 cm) befestigt sind bzw. entlang einer Perforation von diesem getrennt werden können: 1. Insgesamt 32 etwa 10,7 x 4,4 cm große, bräunliche Papierzuschnitte, die einmal mittig längsgefalzt, an einer Längsseite mit einer etwa 0,5 cm breiten Gummierung versehen und gemeinsam mit einem bedruckten Deckblatt in einem Heftchen aus mit Produktangaben bedrucktem Kartonpapier zusammengefasst sind. 2. Insgesamt 32 rechteckige Zuschnitte aus Papier (Abmessungen: etwa 5,5 x 1,8 cm), die an einem Ende fünffach querperforiert und zu zwei Blöcken à 16 Stück zusammengefasst sind. Sie sollen gerollt und bei selbstgedrehten Zigaretten als Ersatz für den Filter verwendet werden, um das Gelangen von Tabak in den Mund zu verhindern bzw. zu minimieren. 3. Ein nahezu rechteckiger, mit einer kleinen Metallscheibe beklebter Zuschnitt aus bedrucktem Kartonpapier (Abmessungen: etwa 11,3 x 10,7 cm). Der Zuschnitt ist mehrfachgerillt sowie mit einer elastischen Spinnstoffschlaufe ausgestattet, wodurch er zu einer einfachen Schale aufgerichtet und fixiert werden soll, die beim Drehen von Zigaretten als Ablage dient. Im maßgebenden Zeitpunkt stellt sich der Zuschnitt als Umschlagklappe der Verpackung (Umschlag mit Magnetverschluss) der unter 1. und 2. beschriebenen Waren dar. Die Waren dienen der Herstellung selbstgedrehter Zigaretten. Jeweils 15 Umschläge sind in einer Schachtel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Zigarettenpapier, in Form von Heftchen" zum TARIC-Code 4813 1000 00, da es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nach der Bedeutung für die Verwendung durch das unter 1. beschriebene Zigarettenpapier bestimmt wird.