BTI DEBTI5749/26-1
Description of goods
Es handelt sich um eine vollständig aus unedlem Metall (Aluminium) gefertigte Ware in Form eines Markenemblems, das auf der Rückseite mit spezifisch geformten "Stiften" (3 Pins 2 mm x 4,8 mm) zur Befestigung ausgestattet ist. Das „Emblem“ soll auf dem Lautsprechergitter eines KFZ-Lautsprechers im Fahrzeuginnenraum eines Kraftfahrzeuges befestigt werden, in dem die Pins auf der Rückseite in das Lautsprechergitter gesteckt und umgebogen werden. Maße: Breite des Emblems 58,9 mm mit Schriftzug (Firmenname) - Antragstellerangaben – Abbildung siehe Anlage Das Emblem ist kein Teil eines Lautsprechers, weil es für dessen Funktion nicht unabdingbar ist. Es handelt sich auch nicht um Zubehör für Lautsprecher, weil die Verwendungsmöglichkeiten eines Lautsprechers durch das Emblem (Logo) nicht erweitert werden. Es handelt sich bei den Erzeugnissen um Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit i. S. d. Anm. 2 Abs. 1 c) zu ABS XV, die gemäß Anm. 1 g) zu ABS XVI von einer Einreihung in den ABS XVI ausgeschlossen sind. Derartige Erzeugnisse gehören als "den Namensschildern ähnliche Schilder, aus unedlen Metallen" zum TARIC-Code 8310 0000 00.