BTI DEBTI58030/24-1
Description of goods
Bänder-Sortiment, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus vier Bändern aus Gewirken (sog. "Elastischen Bändern"), zwei mit Kunststoff überzogenen Geweben (sog. "Klettbänder") und zwei Vliesstoffen (sog. "Bügelsaumbänder"); gemeinsam auf einer Blisterkarte für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - "Elastische Bänder": -- vier Bänder auf einer Pappunterlage, -- als Meterware; laut Antrag mit unterschiedlichen Längen von 1 m - 3 m und unterschiedlichen Breiten von 6 mm - 25 mm, -- aus ca. 1 mm dicken, einfarbigen Kettengewirken aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyester); mit einem Anteil an Fäden aus Elastodien (Kautschuk) von laut Antrag 30 GHT, -- keine Elastomergarne enthaltend, -- ohne Flor- oder Schlingenoberfläche, - "Klettbänder": -- als Meterware; laut Antrag mit einer Länge von jeweils 100 cm und einer Breite von jeweils 1,6 cm, -- bestehend aus einem Hakenband (Samtgewebe mit Flor) der Position 5806 und einem Flauschband (Schlingengewebe mit Flor) der Position 5806; beide aus synthetischen Chemiefasern (laut Antrag Polyamid), -- auf der Rückseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit augenscheinlich Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogen und mit einem Abdeckpapier versehen, -- beide Bänder sind von Hand bei einer Temperatur zwischen 15 und 30 °C auf einen Dorn von 7 mm Durchmesser aufrollbar, ohne rissig zu werden, - "Bügelsaumbänder": -- zwei Stück, als Meterware; laut Antrag mit einer Länge von 2 m und Breiten von 25 mm bzw. 30 mm, -- aus synthetischen Filamenten (laut Antrag Polyamid), -- thermisch verfestigt, -- weder bestrichen noch überzogen, -- auf der Rückseite mit einem Abdeckpapier versehen, -- mit einem Quadratmetergewicht von ca. 93 g, - die sog. "Elastischen Bänder" bestimmen insbesondere im Hinblick auf die Menge (Anzahl) den Charakter der Warenzusammenstellung, u. a. somit keine Ware der Position 5603. "Gewirke mit einer Breite von weniger als 30 cm und mit einem Anteil an Kautschukfäden von mehr als 5 GHT, andere als solche der Position 6001"