BTI DEBTI58140/19-1
Description of goods
Golfkarre, sog. Elektro-Golftrolley, Foto siehe Anlage; laut Antrag: - noch nicht zusammengesetzt, - mit einem rohrartigen, zusammensteckbaren Fahrgestell aus unedlem Metall, - mit einer mit Bedienvorrichtungen, Golfball- bzw. Scorebordhalterungen und Schiebegriff versehenen, höhenverstellbaren, abklappbaren Schiebestange, - vorne und an der Schiebestange mit einer spezifisch gestalteten, bügelartigen Aufnahme- vorrichtung für eine Golftasche (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) ausgestattet, - mittig mit einer Plattform zur Befestigung eines Akkumulators, - mit drei Rädern (einem Vorder- und zwei seitlichen, mit Freilauffunktion versehenen hinteren Antriebsrädern), - mit zwei, in die Achse eingesteckten Elektromotoren, - mit einer Motor- und einer Parkbremse, - wird von einer zu Fuß gehenden Person gelenkt, - dient dem Transport einer Tasche mit Golfschlägern, - mit einem Akkumulator und einem Akkumulatoren-Ladegerät mit Netzstecker. "Kraftfahrzeug für den Transport von Waren (Golfkarre), anderes als in den Unterpositionen 8704 10 bis 8704 32 genanntes"