BTI DEBTI6634/20-1
Description of goods
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Kabelkanal mit den Abmessungen von ca. 100 x 6 x 2 cm aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Der Kabelkanal besteht aus einer Bodenplatte mit Montagebohrungen sowie einer abnehmbaren, leicht gewölbten Abdeckung. Derartige Erzeugnisse werden üblicherweise an Wänden befestigt und dienen der geordneten und sicheren Verlegung von elektrischen Leitungen. Der Kabelkanal ist gemeinsam mit Montagematerial (Schrauben und Dübel sowie einem doppelseitigem, abgepasstem Selbstklebestreifen) in einem Folienbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderer als in den TARIC-Codes 3925 1000 00 bis 3925 9010 00 genannt, Kabelkanäle für elektrische Leitungen".